Recht auf Informationszugang

KD Autotrolej d.o.o. ist eine öffentliche Stelle im Sinne des Gesetzes über das Recht auf Informationszugang. Jede in- und ausländische natürliche und juristische Person hat daher das Recht, Informationen anzufordern, über die das Unternehmen verfügt.

Informationsbeauftragte

Kristina Prijić

So stellen Sie einen Antrag

Der Antrag wird schriftlich gestellt — per Post, E-Mail, Fax oder persönlich — oder mündlich zu Protokoll. Ein ordnungsgemäß gestellter Antrag muss enthalten:

  • Bezeichnung und Sitz der öffentlichen Stelle, an die der Antrag gerichtet ist,
  • die Angaben, die zur Bestimmung der gewünschten Information erforderlich sind,
  • Vor- und Nachname sowie Anschrift der antragstellenden Person (bei juristischen Personen: Bezeichnung und Sitz).

Die antragstellende Person muss weder Gründe für den Antrag angeben noch sich auf das Gesetz berufen.

Antragsformular herunterladen (PDF)

Fristen und Kosten

  • Über den Antrag wird innerhalb von 15 Tagen nach ordnungsgemäßer Einreichung entschieden. Die Frist kann um weitere 15 Tage verlängert werden; darüber wird die antragstellende Person informiert.
  • Gegen den Bescheid kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung Beschwerde beim Informationsbeauftragten eingelegt werden — pristupinfo.hr.
  • Der Zugang zu Informationen ist kostenlos; berechnet werden dürfen nur die tatsächlichen Sachkosten für Vervielfältigung und Zustellung nach den Kriterien des Informationsbeauftragten.

Weiterverwendung von Informationen

Daten zu Linien, Haltestellen und Fahrplänen sind auch über die offene Schnittstelle von KD Autotrolej verfügbar, auf der auch diese Website beruht. Für sonstige Anträge auf Weiterverwendung wenden Sie sich bitte an die Informationsbeauftragte.